Mit der über die Zahlung der Gästebeiträge erworbenen NordseeCard Dornum haben Sie u.a. freien Eintritt
Zugang zu den Sand- und Grünstränden in Norddeich, Neßmersiel, Dornumersiel, Horumersiel, Schillig, Hooksiel, Butjadingen, Wurster Nordseeküste und Otterndorf.
Eintritt ins beheizte Meerwasserfreibad Dornumersiel, Wasserspielplatz Neßmersiel, Besuch im Nationalpark-Haus Dornumersiel, Einmalig freie Fahrt (4 Stunden) mit dem Nordsee-Flitzer, Eintritt "Bambini-Zimmer" und Spielscheune im Reethaus am Meer,
Kinderprogramm mit Mottotagen und Bastelangeboten in Dornumersiel, Kinderprogramm mit "Strand-Action" und Bastelangeboten in der Holtbuud Neßmersiel, Aquafitness, Flexibar, Boule in Dornumersiel, WLAN im Reethaus am Meer Dornumersiel,
Eintritt zu den TOP-Events der Tourismus GmbH Gemeinde Dornum, Zugang Drachenwiese und Beachvolleyball, Strände der Orte mit Nordsee-Service-Card.
Außerdem gelten ermäßigte Preise z.B. Eintritt in das Inhalationshaus in Dornumersiel, Sauna in der WellNessmersiel, Mini- und Abenteuergolf in Dornumersiel, Eintritt in das Zwei-Siele-Museum in Dornumersiel, Qigong-Kurse, Nutzung der Tennisanlage in Dornumersiel.
Zahlungsbedingungen:
20% des Gesamtmietpreises innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung
Restzahlung spätestens 14 Tage vor Urlaubsantritt ohne nochmalige Aufforderung
Bei Buchungen, die später als 14 Tage vor Urlaubsbeginn erfolgen, ist der gesamte Mietpreis innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung oder bei sehr kurzfristigen Buchungen vor Ort bei Anreise fällig.
Reiserücktritt:
Eine zwischenzeitliche Stornierung entbindet den Gast nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen (s. Zahlungsbedingungen!).
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Diese betragen nach Erfahrungssätzen 10% des Übernachtungspreises. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, einen Ersatzmieter zu beschaffen, um Ausfälle zu vermeiden. Es kommt bei dem Anspruch des Vermieters auf Erfüllung des Vertrages nicht auf den Zeitpunkt der Abbestellung an, sondern es ist allein entscheidend, ob der Vermieter das Ferienobjekt anderweitig vermieten kann.
Sollte der Gast bei Anreise grobe Mängel am Mietobjekt oder starke Abweichungen von den beschriebenen Merkmalen des Mietobjekts feststellen, so hat er ein außerordentliches Rücktrittsrecht. Er hat aber in jedem Fall dem Vermieter Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beheben.